Gewässerränder, Entwässerungsgräben, Regenrückhaltebecken, Vorfluter u.ä.

Gewässerränder, Entwässerungsgräben, Regenrückhaltebecken


Wir benötigen mehr Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes, damit die Lebensraumfunktionen berücksichtigt und die Artenvielfalt geschützt und gefördert werden. Das langsame Versickern von kostbarem Regenwasser und damit die Regeneration der Grundwasserspiegel muss ermöglicht und verbessert werden.

Nitrat- und Schadstoffeinträge müssen reduziert werden.


Breite Pufferzonen und die ökologische Pflege der Gewässerrandstreifen sind konsequent sicherzustellen.

Entwässerungsgräben mit mehr Bewuchs filtern das Regenwasser und lassen es besser versickern.

Hochwasserschutz, Gewässerökologie, Schutz der Artenvielfalt und die Regeneration der Grundwasserspiegel müssen dringend in Einklang gebracht werden.



Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie darf nicht länger verschleppt werden!


Schonende Gewässerunterhaltung in der Praxis (Download PDF)

Modellprojekte, Fortschritte und Erfahrungen aus Schleswig-Holstein - Autorin: Dipl.-Biol. Gabriele Stiller

Fazit zur Einführung der schonenden GU an den Modellstrecken

  • Umsetzung => praktikabel
  • zeitlicher Aufwand gleich oder geringer als bei bisheriger GU => vor Ort kostenneutral
  • geringerer Anfall von Mahd- und Räumgut
  • nahezu keinerlei "Beifang" an größeren Wirbellosen und Wirbeltieren (> Artenschutz, Wiederbesiedlung) => Rechtsicherheit
  • erste Zustandsverbesserungen gemäß WRRL durch Verbesserung der Lebensraumvielfalt
  • keinerlei Abflussprobleme an den Modellstrecken
Mit der Einführung einer schonenden GU konnen die Anforderungen aus WRRL/ Artenschutz und Abflusssicherung gemeinsam erfüllt werden.“

Quelle: Schonende Gewässerunterhaltung in der Praxis

Modellprojekte, Fortschritte und Erfahrungen aus Schleswig-Holstein - Dipl.-Biol. Gabriele Stiller

Kritik an der Wasserrahmenrichtlinie für Deutschland:

In ihrer im Juni ‘21 veröffentlichten Stellungnahme kritisieren die anerkannten Naturschutzverbände Umsetzung und Entwurf der Wasserrahmenrichtline auf Bundes- und Landesebene (NRW) scharf: „Statt den Gewässerschutz von den Menschen her zu denken, wird der Gewässerschutz aus der Sicht der Verwaltung betrieben. Damit kann man keine „Follower“ hinter sich versammeln. Damit wird die Gewässerschutzpolitik von Status-quo-Bewahrern ausgebremst. Das ist deshalb fatal, weil der Klimawandel eigentlich zur größten Eile antreiben müsste. Wenn in der dritten Umsetzungsperiode von 2021 bis 2027 nicht die Klimaresilienz der Gewässer erreicht werden kann, werden 2027 viele Gewässer - und deren ökologische Vielfalt – verloren sein.“

Quelle: Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) zum Stand der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland zu Beginn der dritten Umsetzungsperiode 2021 bis 2027 (PDF)


Links: Wasserrahmenrichtlinie LANUV und Flussgebiete NRW

Das Land NRW hat 2019 die Konferenz „Insekten schützen – Artenvielfalt bewahren“ veranstaltet.

Dr. Hirschhausen, der Entomologische Verein Krefeld in Persona Dr. Martin Sorg, sowie weitere Fachleute kamen auf Einladung der Umweltministerin Dr. Heinen-Esser nach Düsseldorf. Was ist seitdem geschehen?

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat mit der Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) den bisherigen Schutz der Gewässerrandstreifen von nur einem Meter völlig abgeschafft!


Damit gehen in großem Maßstab essentiell wichtige Biotopverbundlinien verloren. Die Landesregierung konterkariert damit die eigenen, in den Landes- und Regionalplänen für den Biotopverbund beschriebenen Schutz- und Entwicklungsziele und verschleppt in skandalöser Weise die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.


„Am 29.04.2021 wurde das Landeswassergesetz NRW nach zweiter Lesung verabschiedet. Die Kritik und Anregungen der Naturschutzverbände sind spurlos verhallt. Wie von den Verbänden befürchtet, wurde das Landeswassergesetz (LWG) in der vorgelegten Form weitgehend verabschiedet.

Unter dem Narrativ des Vorrangs der Trinkwasserversorgung wurden zahlreiche Veränderungen am LWG vorgenommen, die im Wesentlichen eine „Entfesselung” der Wirtschaft beabsichtigen.

Aus Sicht der Naturschutzverbände hätte die LWG-Novelle genutzt werden müssen, um die Auswirkungen des Klimawandels und die unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu adressieren. So werden noch immer Erlaubnisse/Genehmigungen zu Wasserentnahmen ausgesprochen, obwohl die Behörden weder ihre Grundwasserneubildung, noch die Summe der tatsächlichen Nutzungen kennen. Stattdessen wurden viele Fortschritte aus der vorhergehenden LWG-Novelle rückabgewickelt.

Zentrale Verschlechterungen aus Sicht der Naturschutzverbände:

  • Aufgabe der Befristung gehobener Erlaubnisse
  • Unverhältnismäßige pauschale Bevorzugung von Wasserkraftanlagen gegenüber den Zielen der WRRL
  • Streichung der Regelungen zu Gewässerrandstreifen
  • Aufhebung des Abgrabungsverbotes in Trinkwasserschutzgebieten
  • Aufweichung der Regelungen für Abwasserreinleitungen
  • Streichung des Vorkaufsrechts zur Flächengewinnung für Gewässersanierungen
  • Streichung der Festsetzung und vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten"

(Quelle: Das Wassernetz)


Link: Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände

Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)

Naturschutzbund Deutschland, LV NRW (NABU)

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, LV NRW (BUND)

zum Entwurf des nordrhein-westfälischen WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) - Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/landesregierung-verschleppt-gewaesserschutz/


Infos zum LandesWasserGesetz NRW


Gewässerrandstreifen: Warum sie für das Leben im Wasser so wichtig sind | Unser Land | BR Fernsehen


Sie waren eine zentrale Forderung des Volksbegehrens: Randstreifen entlang von Gewässern, die nicht gepflügt, gespritzt und gedüngt werden dürfen. Wissenschaftler der TU München demonstrieren am Beispiel der Moosach, warum diese Randstreifen so wichtig für Insekten und Fische sind. Autor: Katrin Focke

Quelle: YouTube

Empfehlungen für eine schonende und naturschutzgerechte Gewässerunterhaltung

Aus dem Vorwort:

"Mit einer schonenden Gewässerunterhaltung, bei der auf Uferpflanzen und Lebewesen auf der Gewässersohle Rücksicht genommen wird, kann in vielen Gewässern eine deutliche Verbesserung des ökologischen Zustands erreicht werden. Indem der Unterhaltungsumfang reduziert wird – ohne den Wasserabfluss erheblich zu behindern – können die Unterhaltungskosten auch gesenkt und die naturschutzrechtlichen Anforderungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz an die Gewässerunterhaltung erfüllt werden.

Außerdem ist die schonende Unterhaltung ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gewässerstruktur, der ohne zusätzlichen Flächenbedarf realisiert werden kann."



Download PDF

Wegraine und Gewässerrandstreifen als Teil des kommunalen Biotopverbundes


Praxisleitfaden, erstellt im Rahmen des verbändeübergeifenden Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Entwicklung von priorisierten, umsetzungsorientierten Konzepten und Umsetzungsstrategien zur Stärkung der Zielerreichung der Naturschutz-Offensive 2020 des Bundesumweltministeriums“.


Gefördert vom Bundesamt für Naturschutz

Stand Mai 2019

BUND – Freunde der Erde


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